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Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen gestartet
Seit Mitternacht gilt an allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Verbot, Alkohol zu trinken. Das Verbot gilt in den Bahnhofsgebäuden und auf den Bahnsteigen, aber nicht in Restaurants oder in den Zügen selbst.
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Host: Herzlich willkommen zum Podcast von ListenYourNews, hier ist Julia.
Guest: Und ich bin Marco. Heute sprechen wir über Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen gestartet.
Host: Seit Mitternacht gilt an allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein striktes Alkoholverbot, oder?
Guest: Genau, und das betrifft sowohl die Bahnhofsgebäude als auch die Bahnsteige im gesamten Bundesgebiet.
Host: Gibt es denn gar keine Ausnahmen?
Guest: Doch, Restaurants und Gaststätten innerhalb der Bahnhöfe sind ausgenommen, dort darf man weiterhin Alkohol trinken.
Host: Und wie sieht es in den Zügen selbst aus?
Guest: Dort bleibt der Konsum erlaubt, auch in den Bordbistros der Fernverkehrszüge verkauft die Bahn weiterhin alkoholische Getränke.
Host: Interessant, dass man zwischen Bahnhof und Zug so unterscheidet.
Guest: Ja, obwohl beide Bereiche der Bahn gehören, gelten dort offenbar unterschiedliche Regeln.
Host: Worauf stützt sich das Verbot eigentlich rechtlich?
Guest: Auf das Hausrecht der Deutschen Bahn. Dadurch erhalten die eigenen Sicherheitskräfte eine klare Grundlage, um gegen Verstöße vorzugehen.
Host: Werden Reisende dann sofort bestraft, wenn sie dagegen verstoßen?
Guest: Nein, Mitarbeitende sollen Reisende bei Kontrollen ansprechen, wobei nach Angaben des Unternehmens mit Augenmaß vorgegangen werden soll.
Host: Was passiert denn, wenn jemand sich wiederholt nicht daran hält?
Guest: Im äußersten Fall muss man mit einem Hausverbot rechnen, also wer gravierend gegen die Regel verstößt.
Host: Gilt das Verbot auch, wenn es Großveranstaltungen gibt, etwa Bundesliga-Spiele?
Guest: Ja, Bahnsprecherin Anja Bröker hat klargestellt, dass die Regelung ausnahmslos an jedem Tag gilt, auch wenn viele Fans mit dem Zug reisen.
Host: Das dürfte eine echte Herausforderung werden, oder?
Guest: Durchaus, denn gerade an solchen Tagen zeigt sich, wie gut sich das Verbot in der Praxis durchsetzen lässt.
Host: Und die Bahn will trotzdem nicht übertrieben streng vorgehen?
Guest: Richtig, sie möchte mit Fingerspitzengefühl vorgehen, anstatt jeden kleinen Verstoß sofort zu ahnden.
Host: Wer unterstützt diese Maßnahme eigentlich noch?
Guest: Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck von der CDU, hat die Regel öffentlich begrüßt.
Host: Was war seine Begründung dafür?
Guest: Er erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass Alkohol zwar nicht der Auslöser jeder Auseinandersetzung sei, aber bestehende Konflikte verschärfen könne.
Host: Das heißt, Menschen verlieren dann schneller die Kontrolle?
Guest: Genau, und deshalb verfolgt die Deutsche Bahn mit dem Verbot das Ziel, die Sicherheit auf den Stationen zu erhöhen.
Host: Also soll vor allem vorbeugend gehandelt werden?
Guest: Ja, damit Konfliktsituationen gar nicht erst entstehen, bevor sie eskalieren können.
Host: Was passiert eigentlich, wenn ein Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehört?
Guest: Dort, wo die Bahnhofsgebäude nicht im Eigentum der Deutschen Bahn stehen, können abweichende Regeln gelten.
Host: Das war unsere heutige Folge.
Guest: Danke fürs Zuhören!
Host: Bis zum nächsten Mal!