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Kabinett will Alkoholverbot für 14- und 15-Jährige verschärfen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Er verbietet Alkohol für 14- und 15-Jährige, auch wenn Eltern dabei sind.
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Host: Herzlich willkommen zum Podcast von ListenYourNews, hier ist Julia.
Guest: Und ich bin Marco. Heute sprechen wir über Kabinett will Alkoholverbot für 14- und 15-Jährige verschärfen.
Host: Das Kabinett hat also beschlossen, dass 14- und 15-Jährige künftig überhaupt keinen Alkohol mehr trinken dürfen sollen - selbst dann nicht, wenn die Eltern dabei sind. Wie war das eigentlich bisher geregelt?
Guest: Nach dem geltenden Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche grundsätzlich erst ab 16 Jahren öffentlich Bier, Wein, Sekt oder entsprechende Mischgetränke kaufen und konsumieren. Allerdings gab es bislang eine Ausnahme, das sogenannte begleitete Trinken: Waren Eltern oder andere Erziehungsberechtigte anwesend, durften auch schon 14- und 15-Jährige zu solchen Getränken greifen.
Host: Das heißt, ein Glas Sekt beim runden Geburtstag der Großeltern war also völlig legal?
Guest: Genau, oder auch ein Bier bei der eigenen Jugendweihe. Diese Ausnahme soll jetzt vollständig gestrichen werden, und zwar unabhängig davon, ob Erwachsene dabei sind oder nicht.
Host: Wie sieht es eigentlich mit stärkeren Getränken wie Schnaps aus? Galt da schon vorher etwas anderes?
Guest: Ja, für hochprozentige Getränke gilt schon jetzt eine strikte Altersgrenze, die unabhängig von einer Begleitung durch Erwachsene greift. Insofern betrifft die geplante Verschärfung tatsächlich nur den Bereich der leichteren alkoholischen Getränke.
Host: Von wem ging dieser Vorstoß eigentlich aus?
Guest: Die Initiative geht auf Familienministerin Karin Prien von der CDU zurück. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen.
Host: Und wie begründet die Ministerin diesen Schritt?
Guest: Sie argumentiert, dass die bisherige Ausnahme den Schutz junger Menschen vor den gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums schwäche. Zudem widerspreche sie den Zielen der Bundesregierung, die Suchtprävention bei Jugendlichen zu verbessern.
Host: Das klingt, als wäre das begleitete Trinken bislang eher als Widerspruch zur eigentlichen Schutzabsicht des Gesetzes wahrgenommen worden.
Guest: Genau das ist der Punkt. Während das Gesetz einerseits Jugendliche vor den Risiken des Alkohols bewahren soll, hat die Ausnahmeregelung faktisch einen frühen Einstieg legitimiert, eben dann, wenn Erwachsene anwesend waren.
Host: Ist dieser Vorstoß völlig neu, oder gab es schon frühere Bestrebungen in diese Richtung?
Guest: Neu ist er keineswegs. Bereits im vergangenen Jahr hatten sich die Gesundheitsminister der Bundesländer für ein Ende des begleiteten Trinkens ausgesprochen, und der Bundesrat brachte daraufhin eine entsprechende Initiative auf den Weg.
Host: Gibt es außerhalb der Politik auch fachliche Unterstützung für das Vorhaben?
Guest: Ja, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, unterstützt das Vorhaben ausdrücklich.
Host: Wie geht es jetzt weiter, nachdem das Kabinett den Entwurf beschlossen hat?
Guest: Als Nächstes muss sich der Bundestag mit der Neuregelung befassen. Ob und wann das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, hängt folglich maßgeblich von der weiteren Beratung dort ab.
Host: Man könnte also durchaus sagen, dass der Beschluss des Kabinetts lediglich ein erster, wenn auch bedeutender Schritt ist, während die eigentliche Entscheidung noch aussteht.
Guest: Das trifft es sehr gut. Das Kabinett hat zwar den Weg geebnet, allerdings liegt die endgültige Entscheidung weiterhin beim Parlament, das die Vorlage noch verändern oder sogar ablehnen könnte.
Host: Insofern lässt sich sagen, dass diese Verschärfung schon länger von mehreren Seiten gefordert wurde, bevor sie nun tatsächlich Gestalt angenommen hat.
Guest: Absolut, sowohl von den Gesundheitsministern der Länder als auch vom Bundesrat und nun eben auch fachlich vom Drogenbeauftragten. Es handelt sich also keineswegs um einen kurzfristigen Einfall, sondern um das vorläufige Ergebnis einer längeren politischen Debatte, deren Ausgang jedoch weiterhin vom Bundestag abhängt.
Host: Das war unsere heutige Folge.
Guest: Danke fürs Zuhören!
Host: Bis zum nächsten Mal!