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Cum-Ex-Prozess gegen Hamburger Finanzbeamtin zugelassen
Das Oberlandesgericht Köln lässt eine Anklage gegen eine Finanzbeamtin aus Hamburg zu. Sie soll der Warburg-Bank geholfen haben, 90 Millionen Euro Steuergeld zu behalten. Der Prozess findet jetzt vor dem Landgericht Bonn statt.
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Host: Herzlich willkommen zum Podcast von ListenYourNews, hier ist Julia.
Guest: Und ich bin Marco. Heute sprechen wir über Cum-Ex-Prozess gegen Hamburger Finanzbeamtin zugelassen.
Host: Im Cum-Ex-Skandal um die Hamburger Warburg-Bank gibt es jetzt eine Premiere: Erstmals muss sich eine Amtsträgerin vor Gericht verantworten. Was ist da passiert?
Guest: Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 10. August entschieden, dass die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Der Prozess findet vor der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn statt.
Host: Was wird ihr konkret vorgeworfen?
Guest: Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihr vor, der Warburg-Bank geholfen zu haben, rund 90 Millionen Euro zu Unrecht erhaltener Steuergelder aus den Jahren 2009 und 2010 vorerst zu behalten. Es geht also um Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Host: Wie soll sie das als Sachbearbeiterin gemacht haben?
Guest: Ab 2016, als die Cum-Ex-Ermittlungen gegen die Bank öffentlich wurden, soll sie ihre Vorgesetzten mit unvollständigen und teilweise unzutreffenden Angaben versorgt haben, damit die Hamburger Finanzbehörde das Geld nicht zurückfordert.
Host: Worauf stützen sich die Ermittler dabei?
Guest: Unter anderem auf beschlagnahmte Gesprächsnotizen der Bank, auf Tagebucheinträge des früheren Bankeigners Christian Olearius, außerdem auf Steuerunterlagen und Zeugenaussagen.
Host: War das Gericht von Anfang an überzeugt?
Guest: Im Gegenteil. Das Landgericht Bonn hatte die ursprünglich 595 Seiten umfassende Anklage im März sogar abgelehnt, weil keine ausreichende Wahrscheinlichkeit einer Straftat erkennbar war.
Host: Wie kam es dann doch noch zur Zulassung?
Guest: Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, und das Oberlandesgericht kam zu einem anderen Schluss: Einzelne belastende Punkte seien für sich genommen wenig gewichtig, würden sich aber in der Gesamtschau gegenseitig verstärken, sodass ein hinreichender Tatverdacht begründet sei.
Host: Heißt das, ihre Schuld steht schon fest?
Guest: Nein, keineswegs. Das Oberlandesgericht betont, dass die abschließende Bewertung erst die Hauptverhandlung ergeben muss. Es geht hier nur um die Zulassung der Anklage, nicht um ein Urteil.
Host: Was sagt ihre Verteidigung zu den Vorwürfen?
Guest: Ihr Verteidiger Leon Kruse weist die Vorwürfe zurück. Die Entscheidung der Finanzbehörde wäre auch ohne ihr Zutun gleich ausgefallen, weil sich Cum-Ex-Geschäfte damals nicht hätten nachweisen lassen. Ihre Position habe der damaligen Rechtsauffassung entsprochen und sei vom zuständigen Kölner Staatsanwalt mitgetragen worden.
Host: Warum ist dieser Fall so besonders im Vergleich zu früheren Cum-Ex-Prozessen?
Guest: Weil bislang vor allem Banker, Steueranwälte und Aktienhändler auf der Anklagebank saßen. Mit Daniela P. sitzt jetzt erstmals eine Vertreterin einer Behörde dort, obwohl der Skandal den Staat schätzungsweise mindestens zehn Milliarden Euro gekostet hat.
Host: Gibt es auch eine politische Dimension?
Guest: Durchaus. Der frühere Hamburger Bürgermeister und spätere Bundeskanzler Olaf Scholz hatte Bankeigner Olearius mehrfach empfangen, und laut dessen Tagebuch war dabei auch Cum-Ex Thema. Scholz verwies später auf Erinnerungslücken und bestritt jede politische Einflussnahme auf das Steuerverfahren.
Host: Hat die Bank das Geld inzwischen zurückgezahlt?
Guest: Ja, aber erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Vorher hatte Warburg offenbar versucht, die Rückzahlung zu vermeiden, und genau dabei soll Daniela P. mit ihren Angaben geholfen haben.
Host: Das war unsere heutige Folge.
Guest: Danke fürs Zuhören!
Host: Bis zum nächsten Mal!