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Cum-Ex-Prozess gegen Hamburger Finanzbeamtin zugelassen
Das Oberlandesgericht Köln lässt eine Anklage gegen eine Finanzbeamtin aus Hamburg zu. Sie soll der Warburg-Bank geholfen haben, 90 Millionen Euro Steuergeld zu behalten. Der Prozess findet jetzt vor dem Landgericht Bonn statt.
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Host: Herzlich willkommen zum Podcast von ListenYourNews, hier ist Julia.
Guest: Und ich bin Marco. Heute sprechen wir über Cum-Ex-Prozess gegen Hamburger Finanzbeamtin zugelassen.
Host: Was mich am meisten überrascht, ist ja, dass im Cum-Ex-Komplex erstmals eine Amtsträgerin vor Gericht steht – bisher waren es doch fast ausschließlich Banker und Steueranwälte.
Guest: Genau, das ist eine neue Dimension in diesem Skandal. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 10. August die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. zugelassen – damit kommt es vor der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn erstmals zu einem Verfahren gegen eine Vertreterin einer Behörde.
Host: Was wird ihr denn konkret vorgeworfen?
Guest: Der Staatsanwaltschaft Köln zufolge soll sie der Warburg-Bank dabei geholfen haben, rund 90 Millionen Euro an zu Unrecht erhaltenen Steuergeldern aus den Jahren 2009 und 2010 vorerst zu behalten. Der Vorwurf lautet also Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Host: Das heißt, sie hätte das Geld eigentlich zurückfordern müssen?
Guest: Genau, als zuständige Sachbearbeiterin hätte sie die Rückforderung durch die Hamburger Finanzbehörde einleiten müssen. Stattdessen soll sie ab 2016, als die Cum-Ex-Ermittlungen gegen die Bank öffentlich wurden, ihre Vorgesetzten mit unvollständigen und teils unzutreffenden Angaben versorgt haben, um die Rückforderung zu verhindern.
Host: Worauf stützen sich die Ermittler denn bei diesem Vorwurf?
Guest: Unter anderem auf beschlagnahmte Gesprächsnotizen der Bank, auf Tagebucheinträge des früheren Bankeigners Christian Olearius, außerdem auf Steuerunterlagen und Zeugenaussagen. Das ergibt insgesamt ein ziemlich dichtes Bild, auch wenn, wie das Gericht selbst einräumt, die einzelnen Punkte für sich genommen wenig gewichtig sind.
Host: Moment, das Landgericht Bonn hatte die Anklage doch ursprünglich abgelehnt, oder?
Guest: Richtig, im März wurde die zunächst 595 Seiten umfassende Anklage noch abgewiesen, weil keine ausreichende Wahrscheinlichkeit einer Straftat erkennbar gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt, und das Oberlandesgericht ist nun, in seiner 30-seitigen Entscheidung, zu einem anderen Schluss gekommen.
Host: Wie begründet das Gericht denn diese Kehrtwende?
Guest: Es argumentiert, dass die einzelnen belastenden Punkte zwar für sich genommen wenig gewichtig seien, sich aber in der Gesamtschau gegenseitig verstärkten und dadurch einen hinreichenden Tatverdacht begründeten. Allerdings betont das Gericht ausdrücklich, dass die abschließende Bewertung erst die Hauptverhandlung ergeben müsse.
Host: Wie reagiert denn die Verteidigung auf diese Vorwürfe?
Guest: Ihr Verteidiger Leon Kruse weist die Vorwürfe zurück: Die Entscheidung der Finanzbehörde wäre auch ohne ihr Zutun gleich ausgefallen, da sich Cum-Ex-Geschäfte damals nicht hätten nachweisen lassen. Zudem habe ihre Position der damaligen Rechtsauffassung entsprochen und sei vom zuständigen Kölner Staatsanwalt mitgetragen worden.
Host: Das ist ja ein interessanter Punkt – wenn selbst die Staatsanwaltschaft damals diese Linie mitgetragen hat, wird man ihr dann überhaupt eine strafbare Absicht nachweisen können?
Guest: Das wird vermutlich der Knackpunkt der Hauptverhandlung sein. Insofern ist der Fall auch deshalb bemerkenswert, weil hier die Grenze zwischen einer fachlichen Fehleinschätzung und einer vorsätzlichen Beihilfe erst ausgelotet werden muss.
Host: Und was ist eigentlich am Ende mit dem Geld passiert?
Guest: Warburg hat die Cum-Ex-Erträge erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung zurückgezahlt – also deutlich später, als es nach Ansicht der Ankläger hätte geschehen müssen.
Host: Dieser Fall hat ja auch eine politische Dimension, soweit ich weiß.
Guest: Absolut. Der frühere Hamburger Bürgermeister und heutige Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz hatte Bankeigner Olearius mehrfach empfangen, und laut dessen Tagebuch war dabei auch Cum-Ex Thema. Scholz selbst hat später auf Erinnerungslücken verwiesen und jede politische Einflussnahme auf das Steuerverfahren bestritten.
Host: Könnte dieser Prozess also neues Licht auf diese Begegnungen werfen?
Guest: Möglich ist das durchaus, auch wenn im Zentrum des Verfahrens zunächst das Verhalten der Finanzbeamtin steht. Angesichts der politischen Brisanz dürfte der Prozess aber über den rein juristischen Rahmen hinaus Beachtung finden – schließlich hat der größte deutsche Steuerskandal den Staat schätzungsweise mindestens zehn Milliarden Euro gekostet.
Host: Das heißt, selbst wenn man nur diesen einen Fall betrachtet, steht letztlich die Frage im Raum, wie eng Verwaltung und Politik in diesem Skandal verflochten waren.
Guest: Genau, und deshalb wird dieser Prozess wohl weit über den Einzelfall von Daniela P. hinaus mit Spannung verfolgt werden.
Host: Das war unsere heutige Folge.
Guest: Danke fürs Zuhören!
Host: Bis zum nächsten Mal!